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   AG Dresden, 07.06.2021 - 574 RES 2/21   

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AG Dresden, 07.06.2021 - 574 RES 2/21 (https://dejure.org/2021,22047)
AG Dresden, Entscheidung vom 07.06.2021 - 574 RES 2/21 (https://dejure.org/2021,22047)
AG Dresden, Entscheidung vom 07. Juni 2021 - 574 RES 2/21 (https://dejure.org/2021,22047)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2021, 893

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • AG Köln, 03.03.2021 - 83 RES 1/21

    Restrukturierungsplan, drohende Zahlungsunfähigkeit, gestaltbare

    Auszug aus AG Dresden, 07.06.2021 - 574 RES 2/21
    In diesem Sinne ist wohl auch der Hinweisbeschluss des Amtsgerichts Köln vom 03.03.2021 (Az.: 83 RES 1/21) zu verstehen.
  • LG Mühlhausen, 17.09.2007 - 2 T 190/06
    Auszug aus AG Dresden, 07.06.2021 - 574 RES 2/21
    Dies ist nur dann der Fall, wenn auch ein fremder Dritter bereit gewesen wäre, das Unternehmen an der Stelle des Schuldners fortzuführen (Kebekus/Wehler in Graf/Schlicker, InsO , § 245 Rn. 4; LG Mühlhausen, Beschluss vom 17.09.2007, Az.: 2 T 190/06).
  • AG Hannover, 14.03.2023 - 951 RES 1/23
    Von daher bedarf es keiner Erörterung, ob in Abkehr von der gesetzgeberischen Vorstellung bei besonderen Einzelfallumständen auch ein weniger weit gediehener Verfahrensstand, etwa ein abgehaltener Vorprüfungstermin ( §§ 46, 47 f. StaRUG ) ausreichen kann (so AG Dresden, Beschl. v. 07.06.2021, 574 RES 2/21, Rn. 35 - juris; Herding/Krafczyk in: Seibt/Westpfahl, StaRUG, 1. Aufl. 2023, StaRUG § 33 Rn. 17).
  • LG Dresden, 01.07.2021 - 5 T 363/21

    Glaubhaftmachen der materiellen Beschwer eines Geschäftsführers aus dem

    Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 07.06.2021 (574 RES 2/21), durch den der Restrukturierungsplan in der Fassung vom 27.04.2021 mit der Änderung vom 31.05.2021 bestätigt wurde (BI. 295 ff. der Akte), wird verworfen.
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